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Update für alle Investoren
Am 31. Dezember 2021 wurden die LIBOR-Sätze für GBP, EUR, JPY und CHF aufgehoben. Der USD-LIBOR wird voraussichtlich Ende Juni 2023 abgelöst. Schon seit einiger Zeit unterstützt LGIM seine Kunden und bereitet die Fonds auf den Übergang zu alternativen risikofreien Zinssätzen in verschiedenen Währungen vor. Dieser Übergang im Dezember 2021 gelang bisher sehr gut und nun konzentrieren wir uns auf die Umstellung am USD-Markt.
Auf internationaler Ebene wurde 2017 in einer Initiative eine Reform der Interbankensätze („IBOR“) und die Entwicklung robusterer alternativer Referenzzinssätze auf den Weg gebracht. Auslöser dafür war der öffentlich bekannt gewordene Skandal um die LIBOR-Manipulation. Die IBOR waren deshalb von Bedeutung, weil sie von zahlreichen Fonds als Benchmark oder Renditezielvorgabe verwendet wurden oder weil sie als Basiswert für verschiedene Finanzinstrumente und -produkte und auch für vertragliche Vereinbarungen-nicht-finanzieller Art dienten.
Die Aufsichtsbehörden haben weltweit mit Marktteilnehmern, einschließlich Banken und Vermögensverwaltern, Gespräche geführt, um zu eruieren, wie der Übergang zu neuen alternativen risikofreien Zinssätzen („RFR“) am besten erfolgen kann. Legal & General hat an mehreren von der Bank of England geführten Arbeitsgruppen teilgenommen, um die Ablösung der IBOR in allen Belangen zu unterstützen.
Diese Umstellung stellte die gesamte Finanzbranche, vor allem aber die Banken, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister, vor große Herausforderungen. Die Schätzungen bezüglich der Höhe der IBOR-basierten Geschäfte im Bank- und Finanzsektor gingen zwar auseinander, doch alles deutete auf ein globales Engagement von mehreren Hundert Billionen hin. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, mussten alle Marktteilnehmer einen erheblichen Beitrag leisten.
Was ist bisher geschehen?
Ab den jeweiligen Ablösungsdaten sind die Referenzbanken nicht mehr verpflichtet, Zinssätze zur Ermittlung der London Interbank Offered Rate („LIBOR“) mitzuteilen, womit dieser Referenzsatz effektiv eingestellt wird. Dadurch hat sich die weltweite Handelstätigkeit erheblich verändert und der Wechsel zu alternativen risikofreien Zinssätzen begann.
Dieser vom Markt gesteuerte Übergang hing stark von den fortschreitenden Bemühungen der Marktteilnehmer ab, die von zahlreichen Branchenvereinigungen unterstützt wurden. Bei LGIM verfolgten wir diese Entwicklung genau und ergriffen angemessene Maßnahmen, die wir im Interesse unserer Kunden für angebracht erachteten. Großbritannien hat weltweit die Führungsrolle im Umstellungsprozess übernommen. Der weithin akzeptierte Ersatz für den GBP-LIBOR ist der alternative risikofreie Zinssatz SONIA, der schon seit seiner Reform im April 2018 im Derivategeschäft häufig verwendet wurde und sich danach auch am Kassa- und Kreditmarkt durchgesetzt hat.
Für einige an den LIBOR gebundene Verträge war der Wechsel allerdings schwieriger zu vollziehen und daher wurde die FCA ermächtigt, unter bestimmten Umständen – z.B. wenn Geschäfte nicht auf einen alternativen risikofreien Zinssatz umgestellt werden können – die Verwendung eines „synthetischen“ LIBOR vorzuschreiben. Solche Geschäfte werden als „Tough legacy-Verträge“ bezeichnet.
Am 1. Januar 2022 bestätigte die FCA, dass die Veröffentlichung von 24 LIBOR-Sätzen eingestellt worden sei und dass die 6 am häufigsten verwendeten Sterling- und Yen-Sätze zur Verwendung unter bestimmten eingeschränkten Bedingungen nach einer geänderten Methodologie weiterhin veröffentlicht würden.
Die folgenden LIBOR-Einstellungen wurden aufgehoben:
- Alle LIBOR-Einstellungen für EUR und CHF
- die Tagesgeldsätze / Spot-Next-Sätze, die Einstellungen für 1 Woche, 2 Monate und 12 Monate in GBP und JPY
- die Einstellungen für 1 Woche und 2 Monate in USD
Die synthetischen LIBOR-Sätze sind:
- LIBOR-Versionen für 1 Monat, 3 Monate und 6 Monate in GBP
- LIBOR-Versionen für 1 Monat, 3 Monate und 6 Monate in JPY
Synthetische LIBOR-Sätze beruhen nicht auf Eingaben von Referenzbanken und dürfen ab Januar 2022 nicht für neue Verträge verwendet werden. Sie sollten ausschließlich zur Aufrechterhaltung bestehender Verträge – mit Ausnahme von über eine Clearingstelle abgewickelter Derivate – verwendet werden und sind nicht als Ersatz für den aktiven Übergang zu alternativen risikofreien Zinssätzen oder „Fallbacks“ gedacht, wenn solche vorhanden sind.
Die FCA wird die Veröffentlichung und die Verwendung von synthetischen LIBOR-Sätzen Ende 2022 erneut überprüfen.
Ablösung des USD-LIBOR
Auch in Übersee schreiten die Vorbereitungen auf die Umstellung voran und die amerikanische Arbeitsgruppe ARRC hat ähnliche Schritte wie zuvor das Vereinigte Königreich zur Ablösung des USD-LIBOR durch den alternativen Referenzzinssatz SOFR (Secured Overnight Financing Rate) unternommen. Dies ist eine sehr positive Entwicklung für die weltweiten Anstrengungen zur IBOR-Ablösung und wird gewährleisten, dass der Markt seine Verpflichtungen 2023 voll und ganz erfüllen kann.
ARRC_Press_Release_Term_SOFR.pdf (newyorkfed.org)
Inwiefern sind Ihre Anlagen bei LGIM davon betroffen?
Wir haben das Investment-Exposure unserer Kunden in Bezug auf die IBOR in CHF, EUR und GBP identifiziert. Unsere Umstellungsaktivitäten erfolgen im Rahmen einer festgelegten Governance-Struktur. In diesem Kontext haben wir auch eng mit unserer Muttergesellschaft Legal & General Group PLC zusammengearbeitet, die über eine bewährte und leistungsfähige Governance-Struktur mit zentraler Koordinationsfunktion verfügt, welche durch Zuarbeit einzelner Unternehmensbereiche unterstützt wird.
Damit konnten wir von gemeinsamer Expertise im Projektmanagement und in juristischer Hinsicht profitieren, um eine effizient und kontrolliert erfolgende Umstellung zu gewährleisten. Im Hinblick auf die bevorstehende Ablösung des USD-LIBOR wird LGIM zusammen mit L&G seine Kunden hinsichtlich aller Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Umstellung weiterhin unterstützen.
Welche Risiken sind mit der Umstellung verbunden?
Die FCA hat wiederholt darauf hingewiesen, dass sich die Marktteilnehmer nach der Umstellung nicht mehr am LIBOR orientieren sollen. Im Rahmen von dessen Ablösung galt es, zum einen eine Reihe neuer Produkte bereitzustellen und zum anderen bei bestehenden Produkten mit IBOR-Bezug Anpassungen vorzunehmen. Die Umstellung betrifft zudem Produkte in mehreren Ländern, in denen zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Wechsel zu verschiedenen alternativen Referenzzinssätzen erfolgt.
Daraus entstehen Risiken im Zusammenhang mit:
- der Übertragung des ökonomischen Werts beim Übergang von IBORs zu RFRs
- operativen Prozessänderungen
- der Änderung rechtlicher Vereinbarungen
- Liquiditätsrisiken beim Auslaufen von IBOR-Instrumenten und deren Ersetzung durch alternative RFR-Instrumente
LGIM hat von Anfang an auf eine frühzeitige Umstellung hingearbeitet und konnte dadurch das LIBOR-Risiko in seinen Geschäftsbereichen erheblich reduzieren. Somit konnten wir unser Geschäft effizient auf die Einstellung des LIBOR vorbereiten und die obengenannten Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung weiter verringern.
Müssen Sie etwas tun?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt brauchen Sie bezüglich Ihrer Anlagen bei LGIM nichts zu unternehmen. Wir werden Sie bei Bedarf hinsichtlich Ihrer Anlagen kontaktieren und bitten Sie daher, darauf zu achten, ob Sie von uns diesbezügliche Mitteilungen erhalten. Sollte die IBOR-Ablösung Sie auf andere Weise betreffen, lassen Sie sich bitte angemessen juristisch beraten. Natürlich können Sie sich auch jederzeit an lhren üblichen LGIM-Ansprechpartner wenden, wenn Sie ausführlichere Erläuterungen zu diesen regulatorischen Veränderungen und deren möglichen Auswirkungen auf Ihre Anlagen wünschen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link auf eine externe Website:
https://www.bankofengland.co.uk/markets/transition-to-sterling-risk-free-rates-from-libor
Worum handelt es sich bei den IBOR?
IBORs (Inter Bank Offered Rates) sind Referenzzinssätze, zu denen sich führende Banken untereinander Geld leihen. Sie dienen als zukunftsbezogene Referenzzinssätze für unbesicherte Geldaufnahmen von einem Tag bis zu zwölf Monaten.
Die IBORs dienen zudem als Referenzzinssätze für Finanzderivate auf Basiswerte in Höhe von mehreren Hundert Billionen US-Dollar (z. B. Zinsswaps) sowie für Anleihen, Darlehen, Hypotheken, Verbriefungen und Einlagen von institutionellen Anlegern, Privat- und Firmenkunden in Billionenhöhe.
IBORs gibt es für verschiedene Währungen. Der GBP-LIBOR ist beispielsweise der Zinssatz, zu dem sich britische Banken untereinander GBP-Beträge leihen, und der USD-LIBOR ist der Zins, zu dem sich die Banken untereinander USD-Beträge leihen.
Was sind die Alternativen zu den IBOR?
In den verschiedenen Ländern, die IBORs bereitstellen, wurden alternative risikolosen Zinssätze („RFR“) entwickelt. In Großbritannien empfahl die Bank of England den überarbeiteten SONIA (Sterling Over Night Index Average) als nahezu risikolosen GBP-Referenzzins und hat dessen Verwendung als Alternative zum GBP-LIBOR unterstützt.
Die alternativen RFRs gelten als repräsentativer und robuster. Zu den Manipulationsskandalen kam hinzu, dass die Anzahl der Geschäfte, die den IBOR-Sätzen zugrundeliegen, rückläufig ist; infolge der durch die Finanzkrise ausgelösten Reformen bevorzugen die Banken heute oft eine durch Einlagen, Pensionsgeschäfte und Anleihen besicherte Kreditvergabe. Daher sind die IBORs nicht mehr repräsentativ für die Märkte, die sie abbilden sollen.
Was sind Fallbacks und das ISDA-Protokoll?
Die International Swaps and Derivatives Association („ISDA“) hat passende Fallback-Lösungen für Kontrakte mit IBOR-Bezug ausgearbeitet, die im ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protocol („ISDA-Protokoll“) aufgeführt sind.
Die ISDA ist eine Organisation, die den Handel mit Finanzderivaten erleichtert und entsprechende Marktstandards festlegt. So werden Derivate in der Regel unter standardisierten ISDA-Rahmenverträgen gehandelt. Im Handel mit solchen Instrumenten gelangten oft IBOR-Referenzsätze zur Anwendung. Neben ihrer Hauptaufgabe, als globales Forum für Derivategeschäfte zu fungieren, hat die ISDA angesichts ihrer globalen Reichweite und ihres Einflusses auf die Finanzmärkte aus bestimmten Anlässen branchenweite Protokolle erstellt, deren Anwendungsbereich über Derivate und die ISDA-eigenen Rahmenverträge hinausgeht. So veröffentlichte sie im Oktober 2020 ihr ISDA-Protokoll mit dem Ziel, die Bedingungen einer Vielzahl von Standard-Rahmenverträgen (u. A. ISDA Master Agreements, Global Master Repurchase Agreements, Global Master Securities Lending Agreements und International Foreign Exchange Master Agreements) dahingehend anzupassen, dass beim dauerhaften Wegfall eines IBOR oder wenn ein IBOR als nicht mehr repräsentativ erachtet wird, ein alternativer Referenzzinssatz vorhanden ist, der die Fortführung des jeweiligen IBOR-bezogenen Geschäfts und/oder die kommerzielle Nutzung gewährleistet.
Die alternativen Referenzzinsätze wurden mittels einer Marktumfrage festgelegt und werden als RFR in der gewählten Währung zuzüglich eines Spreads veröffentlicht, um die bei Ablösung des betreffenden IBOR entstehenden Wertschwankungen möglichst gering zu halten.
Weitere Informationen zum ISDA-Protokoll und seinem erweiterten Anwendungsbereich finden Sie hier:
ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protocol – International Swaps and Derivatives Association
LGIM hat in seiner Funktion als Beauftragter das Protokoll übernommen und hat auch alle Kunden, die dem zugestimmt haben, auf die neuen Dokumente umgestellt.
Welche Rolle spielt LGIM bei der IBOR-Ablösung?
LGIM befasst sich zusammen mit ihrer Muttergesellschaft Legal & General schon seit 2017 auf verschiedenen Ebenen an der Seite der Bank of England und führender Branchenverbände wie der Investment Association mit dem Übergang zu alternativen risikofreien Zinssätzen am britischen Finanzmarkt. Dank der Mitwirkung in solchen Interessengruppen sowie des Austauschs mit unseren Kontrahenten und Kunden konnten wir die Ablösung der IBOR noch vor dem Stichtag Ende Dezember 2021 auf den Weg bringen. Wir werden die Entwicklung an den Märkten aufmerksam mitverfolgen, um zu gewährleisten, dass wir die Erwartungen unserer Kunden weiterhin erfüllen und die Vorschriften unserer Aufsichtsbehörden einhalten.